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Mehrwert-Initiative »Nachhaltig aus der Krise«

des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Es ist ein Bild mit dem Logo der Initiative zu sehen und dem Text Mehrwert Sachsen. Nachhaltig aus der Krise.

Die Frist für die Projekteinreichungen ist mit dem 31. März 2021 abgelaufen. Nachdem das umfangreiche Beratungsangebot unserer Mehrwert-Piloten mit digitalen Workshops und persönlichen Beratungsterminen bereits stark nachgefragt wurde, gingen letztlich 698 Projekteinreichungen ein. Wir freuen uns sehr, über das herausragende Interesse an der Mehrwert-Initiative!

In der Gesamtheit der eingereichten Projekte war das Programm mit Blick auf das aufgerufene Mittelvolumen (26,5 Mio. Euro) siebenfach überzeichnet. Daher waren die Projekte auf Grundlage eines Rankingverfahrens zu priorisieren. Das Bewertungsverfahren wurde im Juni 2021 abgeschlossen.

Nicht zu allen ausgewählten Projekten erfolgte im Anschluss auch eine formale Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank. Mit dem so frei gewordenen Budget konnten daher weitere Projekte von der Warteliste nachausgewählt werden. Bis Ende 2021 konnten die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden. Das Nachrücke-Verfahren ist somit abgeschlossen. Die Projekte befinden sich derzeit in der Umsetzung. Ursprünglich mussten alle Projekte bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Aufgrund zum Jahresende 2022 in Aussicht stehender gesetzlicher Änderungen, können die bereits bewilligten Projekte auch noch bis Ende 2023 umgesetzt werden.

Eine Übersicht aller ausgewählten Projekteinreichungen finden Sie unter Projektauswahl.

Projektträger, deren Projekte bewilligt wurden, können sich für Fragen rund um das Zuwendungsverfahren direkt an das Servicecenter der Sächsischen Aufbaubank wenden:

Telefon: 0351 4910 4910
E-Mail: wirtschaft[ät]sab.sachsen.de

Wir danken allen 698 Projekteinreichenden für ihre innovativen und zukunftsweisenden Ideen und den gemeinsamen Einsatz für eine nachhaltige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, zur Bewältigung von Klimawandelfolgen und für eine zukunftsfähige Energieversorgung!

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Corona-Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Volkswirtschaft insgesamt. Aber gerade jetzt müssen wir auch die Herausforderungen des Klimawandels angehen, Umweltschäden vorbeugen sowie Natur- und Ressourcenschutz mitdenken. Die Mehrwert-Initiative »Nachhaltig aus der Krise« bietet neben konjunkturellen Impulsen die große Chance, durch gezielte Anreize und einem klugen Einsatz der verfügbaren Ressourcen, die Weichen für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum, für eine resiliente Ökonomie und Ökologie sowie für einen klimafreundlichen Transformationspfad zu stellen. Gezielte Investitionen in Treibhausgasneutralität und Anpassung an den Klimawandel, zum Stopp des Verlustes der biologischen Vielfalt und zum Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele lohnen sich mehrfach. Sie können zusätzliche Nachfrage, Arbeitsplätze und damit einen dauerhaften volkswirtschaftlichen Mehrwert schaffen.

Daher werden engagierte und kreative Akteure gesucht, welche Mehrwerte für unsere Zukunft schaffen wollen und dabei neben konjunkturellen Aspekten auch Nachhaltigkeit und Umweltaspekte berücksichtigen.

Gesucht werden innovative, beispielhafte oder modellhafte Projekte, welche insbesondere die nachhaltige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft stärken, Klimafolgen bewältigen oder in die zukunftsfähige Energieversorgung investieren.

Zu den drei folgenden Schwerpunkten können Projekte eingereicht werden:

I. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, einschließlich Gartenbau, Fischerei und Aquakultur / regionale Wertschöpfung
II. Klimafolgenbewältigung, Vorsorge und Umgang mit Extremwetterereignissen (Dürre, Hitze, Hochwasser)
III. Zukunftsfähige Energieversorgung

Die konkreten Inhalte und Fördergegenstände können dem Aufruf sowie der Förderrichtlinie »Nachhaltig aus der Krise« entnommen werden.

Teilnehmen dürfen alle, die mit ihrem Projekt einen Mehrwert für Sachsen schaffen möchten. Dazu zählen insbesondere:

  • Unternehmen
  • Kommunen
  • Verbände und Vereine 
  • Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen
  • Privatpersonen

Behörden des Freistaates Sachsen und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Sachsen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • der Durchführungsort des Projektes liegt im Freistaat Sachsen oder die Wirkung des Projektes erstreckt sich auf das Gebiet des Freistaates Sachsen
  • das Projekt wurde noch nicht begonnen
  • die Umsetzung des Projektes ist spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 zu gewährleisten

Die konkreten Teilnahmevoraussetzungen können dem Aufruf  entnommen werden.

Die Einreichung von Projekten war ausschließlich über das Beteiligungsportal Sachsen möglich.
Es werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die bis einschließlich 31. März 2021 eingegangen sind.

Nach der Einreichung erfolgt eine formale Vorprüfung der Projekte. Hier wird beispielsweise der fristgerechte Eingang geprüft.

Im Anschluss daran erfolgt die fachliche Bewertung. Dabei werden alle Projekte anhand von vorher festgelegten Kriterien durch ein Fachgremium bewertet. Dieses setzt sich aus Fachexperten des SMEKUL und dessen Geschäftsbereich zusammen. Für jedes Kriterium werden Punkte vergeben und abschließend eine Gesamtsumme gebildet.

Alle Kriterien der Vorprüfung und der fachlichen Bewertung sowie die Bewertungsstufen können der Anlage 1 zum Aufruf  entnommen werden.

Nach Abschluss aller Bewertungen durch das Fachgremium wird für jeden der drei fachthematischen Schwerpunkte eine Rankingliste erstellt. Die drei Schwerpunkte sind jeweils mit einem Budget untersetzt. Alle in der Rankingliste enthaltenen Projekte werden ausgewählt, so lange bis das betreffende Budget ausgeschöpft ist. Wird ein Budget nicht vollständig ausgeschöpft, kann es auf die anderen Budgets übertragen werden.

Projektträger, deren Projekte förderwürdig sind und ausgewählt wurden, erhalten ein Auswahlschreiben. Dieses berechtigt einen Förderantrag nach der Förderrichtlinie »Nachhaltig aus der Krise« bei der SAB zu stellen. Die SAB entscheidet abschließend über die Förderfähigkeit des Projektes. Der Förderantrag muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Auswahlschreibens bei der SAB eingehen (Posteingangsdatum).

Die Antragsformulare, sowie alle weiteren für die Antragstellung relevanten Informationen, werden Ihnen mit Übermittlung des Auswahlschreibens bekannt gegeben.

Gewährt werden Zuwendungen in Form einer anteilsfinanzierten Projektförderung. Für die Umsetzung Ihres Projektes sind Zuwendungen in Höhe von 20.000 Euro bis 500.000 Euro und Fördersätze von 50 Prozent bis maximal 90 Prozent möglich. Beschränkungen der Höhe der Zuwendungen sind auf Grundlage des europäischen Beihilferechts (Wettbewerbsrecht) möglich. Gewerblich oder freiberuflich Tätigen wird ein Fördersatz von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Für die Umsetzung von Projekten im Rahmen der Förderrichtlinie »Nachhaltig aus der Krise« stehen insgesamt 26,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit der Umsetzung des Projektes darf ab Eingang des Förderantrages bei der SAB (Posteingangsdatum) begonnen werden.

Für weitere Fragen ...

E-Mail: mehrwert[ät]smekul.sachsen.de

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